Testament

Ein vom Fachmann entworfenes Testament hilft Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Warum ist der Gang zum Notar sinnvoll?

Ein notarielles Testament spart Geld

Ein notarielles Testament spart häufig Geld. Wir als Notar erteilen professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung und allen Regelungen im Testament oder Erbvertrag als Leistung im Rahmen der Beurkundung. Wir fertigten vorab einen Entwurf des Testaments und beurkunden anschließend eine Urkunde. Der vorherige Entwurf erhöht die Kosten der Beurkundung nicht. Das beurkundete Testament kann den ansonsten in der Regel erforderlichen Erbschein ersetzen. Der für den Erben regelmäßig erforderlichen Erbschein kostet den Erben nach dem Tod regelmäßig mehr als die Beratung, den Entwurf und die Beurkundung des Testamentes beim Notar.

Ein notarielles Testament gibt Sicherheit:

Beim notariellen Testament stellt der Notar die Testierfähigkeit fest und gibt dem Testament eine besondere Beweiskraft. Durch die anschließende Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer wird sichergestellt dass das Testament nach dem Tod bekannt ist und nicht verschwinden kann.

Die Kosten des notariellen Testaments

Die Rechnung des Notars für die gesamten Beratungsleistungen einschließlich der abschließenden Beurkundung richten sich nach dem Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Dabei werden Schulden zum Teil abgezogen.

Beispiel: Für die Beurkundung eines Testamentes erhält der Notar bei einem Vermögen von 100.000 € eine Gebühr nach dem Gerichts- Und Notarkostenrechts (GNotKG) in Höhe von 273,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Die Kosten sind bei allen deutschen Notaren gleich hoch. Hinzu kommen die Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister in Höhe von 15 €. 

Zum Vergleich: Würde der Testierende selbst ein handschriftliches Testament errichten, würde bei einem Geschäftswert von 100.000 € zwei Gebühren in Höhe von jeweils 273,00 € für die Beantragung und die Erteilung des Erbscheins anfallen, den das notarielle Testament ersetzen kann. Der Notar kann also bis zu 50% der sonst anfallenden Kosten sparen. Sofern sich der Testierende ergänzend durch einen Anwalt beraten lässt – gegebenenfalls im Stundensatz – fallen diese Kosten zusätzlich an.

Welche Schwierigkeiten bei einem selbst verfassten Testament entstehen können lesen Sie hier:

Häufig werden wir gefragt, ob ein Berliner Testament sinnvoll ist.

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