Erb­rechtliche Beratung

Häufig entstehen durch unklare Formulierungen in einem Testament Erbstreitigkeiten, die durch eine erbrechtliche Beratung hätten vermieden werden können. Da der oder die Verstorbene (Erblasser/in) nicht mehr gehört werden kann legt das Gericht in einem streitigen Fall die in dem Testament getroffenen Verfügungen aus, was häufig zu einem ewig anhaltenden Streit in der Familie führt. Für den Laien ist das deutsche Erbrecht viel zu komplex um sich über Hörensagen oder das Internet eine Übersicht zu verschaffen. Nur eine erbrechtliche Beratung schafft die Sicherheit, die letzten Jahre ruhig schlafen zu können, da die Nachlassverteilung eindeutig sichergestellt ist.

Schon die Verfügung „Erben sind meine beiden Kinder Klaus und Sabiene zu gleichen Teilen.“ Kann zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten führen. Verfügt der Vater wie vor zugunsten seiner beiden Kinder und ordnet zusätzlich an „Klaus soll meine Eigentumswohnung erhalten“ sind Streitigkeiten nahezu vorprogrammiert, denn diese Verfügungen können je nach Vermögen unterschiedlich ausgelegt werden, was das nachstehende Beispiel darstellen soll.

Nach Ableben des Vaters befindet sich im Nachlass des Vaters Barvermögen in Höhe von 100.000,00 € und die abbezahlte Eigentumswohnung mit einem Wert von 70.000,00 €. Klaus ist der Ansicht, dass ihm sowohl die Eigentumswohnung als auch die Hälfte des Barvermögens, mithin ein Wert in Höhe von 120.000,00 € zusteht. Sabiene soll lediglich 50.000,00 € aus dem Barvermögen erhalten. Sabiene ist der Ansicht, mit der Formulierung zu gleichen Teilen hätte der Vater gemeint, der Nachlass (hier insgesamt 170.000,00 €) sei wertmäßig zu teilen. Ihr Bruder soll zwar die Eigentumswohnung bekommen, müsse jedoch die Differenz in Höhe von 35.000,00 € durch Zahlung aus dem Barvermögen ausgleichen. Beide hätten dann wertmäßig jeweils 85.000,00 € aus dem Nachlass erhalten.

Eine erbrechtliche Beratung des Vaters und die Erläuterung der Begriffe „Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis und Ausgleichspflicht“ hätten mit richtiger Formulierung den wirklichen Willen des verstorbenen Vaters eindeutig darstellen können.

Eine erbrechtliche Beratung sichert die Verteilung des Nachlasses und beugt Erbrechtsstreitigkeiten vor. 

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