Sie möchten den Nachlass regeln und absichern,
wer Ihr Vermögen erbt? Bei uns finden Sie alle
wichtigen Antworten.
Wenn Sie den Nachlass regeln und absichern möchten, wer Ihr Vermögen erbt, dann kommen Sie an dem Thema Testament und Erbrecht nicht vorbei. Setzen Sie nämlich kein Testament auf, gilt in Deutschland nach dem Erbrecht die gesetzliche Erbfolge, nach der der Nachlass eines Verstorbenen streng geregelt an die Nachkommen verteilt wird. Um selbst zu steuern, wer was nach Ihrem Tod erhält, benötigen Sie ein notarielles Testament.
Wir zeigen Ihnen, was Sie in einem Testament regeln können, wie Sie ein Notar für Erbrecht unterstützen kann und klären die wichtigsten Begriffe von Erbfolge bis Erbvertrag.
Haben Sie bereits geerbt und wollen das Erbe antreten? Dann benötigen Sie eventuell einen Erbschein. Wenn Sie das Erbe unter den Miterben auseinandersetzen müssen, benötigen Sie bei Immobilienvermögen einen Notar zur Beurkundung des Auseinandersetzungsvertrages. Tritt der Fall ein, dass Sie das Erbe nicht antreten wollen, müssen Sie es fristgerecht ausschlagen. Auch diese Erklärung kann nur vor einem Notar oder dem Nachlassgericht abgegeben werden.
Notar Dr. Udodi Onyeukwu steht Ihnen selbstverständlich jederzeit für Fragen rund um das Thema Erbrecht zur Verfügung und übernimmt für Sie das Aufsetzen eines notariellen Testaments.
Ein Testament kann Ihr Erbe nach Ihren Wünschen regeln. Ohne ein solches notarielles Dokument wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Ihr Vermögen als sogenannter Erblasser wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge so verteilt, wie es per Gesetz bestimmt ist. Das bedeutet, dass meist nach familiärer Nähe vererbt wird. Ob die Familienangehörigen noch Kontakt haben oder in einem guten Verhältnis stehen, bleibt da natürlich außen vor.
Hier kommt das Testament ins Spiel. Mit einem Testament vom Notar können Sie die Erbfolge in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen, weitgehend unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Nur ein Pflichtteilsanspruch enger Angehöriger besteht und kann nicht übergangen werden. Selbst wenn Sie also zum Beispiel Ihre Kinder oder auch Verwandte im Testament enterben, haben diese Anspruch auf den Pflichtteil.
Ein Testament kann jedoch Erbauseinandersetzungen, Erbengemeinschaften und Streitigkeiten verhindern. Außerdem hilft ein Testament vom Notar in schwierigen Situationen mit klaren Regelungen und kann den Erben Zeit und Stress sparen.
Sie können ein Testament auch selbst, handschriftlich und mit Unterschrift versehen aufsetzen, allerdings kann ohne einen Notar für Erbrecht keine rechtssichere und wirksame Formulierung garantiert werden. Ein Testament vom Notar hilft Unklarheiten zu vermeiden und macht die Nachlassabwicklung oft einfacher, weil es keines Erbscheins mehr bedarf.
Ein Erbvertrag ist eine Regelung mit einer dritten Person, bei der sie dieser Person gegenüber vertraglich verpflichtet sind. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Auch für einen Erbvertrag benötigen Sie eine notarielle Beurkundung. Sie können den Erbvertrag nur bei einem Notar beurkunden. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten.
Ein Notar unterstützt Sie bei allen Fragen und Lösungen rund um die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Von der Beratung über den Testamentsentwurf bis zur Beurkundung steht Ihnen ein Notar im Erbrecht zur Seite.
Vor allem, wenn es um wichtige Fragen wie die Sicherung der Unternehmensnachfolge oder die Absicherung der Verwandten nach dem Tod geht, ist ein notarielles Testament sinnvoll. Ein Notar bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten und hält Ihre Wünsche in einem rechtswirksamen Testament fest, damit Ihr Nachlass für Sie bestmöglich und in Ihrem Interesse geregelt wird.
Die Schritte zu einem notariellen Testament:
Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Notar, der Sie neutral vertritt und Ihnen zum Beispiel bei der Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages hilft? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Dank langjähriger Erfahrung steht Ihnen Herr Dr. Udodi Onyeukwu als Ihr Notar in Dortmund kompetent von der Beratung bis zur Beurkundung zur Seite und regelt Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen – rechtswirksam und sicher.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular und wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei anderen notariellen Belangen wie zum Beispiel dem Thema Patientenverfügung, bei Überlassungsverträgen oder der Online Gründung Ihres Unternehmens kompetent weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Unsere wichtigsten Leistungen als Notare für Erbrecht:
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