Sie stehen vor der Frage, ob sie einen Ehevertrag beim Notar abschließen sollten? Bei uns finden Sie alle wichtigen Antworten. Auch, wenn das Thema Ehepartner abschreckt, lohnt es sich vor der Heirat einen Ehevertrag aufzusetzen und zum Beispiel das Güterrecht oder den Unterhalt zu regeln. So sind Sie im Falle einer Scheidung abgesichert und der Scheidungsprozess kann deutlich verkürzt und vereinfacht werden.
Als erfahrener Notar für Eheverträge in Dortmund unterstützen wir Sie bei dem Aufsetzen und auch der Prüfung eines Ehevertrages und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Kosten, Inhalt und Nutzen.
Wichtig: Ein Ehevertrag ist nur notariell beurkundet rechtswirksam. Sie benötigen für die Beurkundung des Ehevertrags immer einen Notar.
Mit einer Heirat werden in Deutschland per Gesetz verschiedene Regeln und Pflichten zwischen den Ehepartnern festgesetzt. Diese Regelungen gelten nicht nur für die Zeit während der Ehe, sondern auch für die Zeit danach – egal, ob die Ehe durch den Tod oder eine Scheidung geschieden wird.
Ohne Ehevertrag leben die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Lassen sich die Partner scheiden, können beide Partner die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Es wird dabei der Vermögenszuwachs nach der Heirat ausgeglichen.
Ein Ehevertrag beim Notar ermöglicht es den Ehepartnern, die güterrechtlichen Verhältnisse gemäß § 1408 BGB selbstständig und nach Ihren Wünschen zu regeln. Ein Ehevertrag muss immer notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein.
Dabei kann der Vertrag zwischen den Eheleuten jederzeit von einem Notar angepasst werden.
Ein Ehevertrag beim Notar regelt häufig diese Bereiche:
Die gesetzlichen Regelungen sind noch auf die klassische, veraltete Einverdienerehe ausgerichtet und passen nicht zu modernen Eheschließungen wie zum Beispiel der Doppelverdiener-Ehe. Aus diesem Grund kann sich ein notariell beglaubigter Ehevertrag lohnen.
Besonders für bestimmte Situation ist dieser sinnvoll:
Anders als gemeinhin angenommen, ist ein Ehevertrag bei einer zu erwartenden Erbschaft eines Ehepartners oder im Falle von Schulden eines Ehepartners nicht zwingend nötig.
Eine Erbschaft wird nicht als Zugewinn ausgeglichen, sondern dem Anfangsvermögen angerechnet. Handelt es sich bei der Erbschaft aber zum Beispiel um eine Immobilie, deren Wert steigt, ist die Wertsteigerung während der Ehe als Zugewinn auszugleichen.
Im Falle von Schulden muss der andere Ehepartner diese nach der Scheidung nicht mittragen, sofern er dafür nicht explizit unterschrieben hat.
Ob ein Ehevertrag beim Notar sinnvoll ist oder nicht, muss aber immer im Einzelfall entschieden werden. Hierbei unterstützt Sie der Notar, der Sie neutral und unabhängig beraten kann.
Besonders Regelungen zum Güterrecht (z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), dem Unterhalt nach der Ehe und der Versorgungsausgleich werden mit einem notariell beglaubigten Ehevertrag rechtswirksam geregelt.
Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft und der Zugewinnausgleich greift im Falle eine Scheidung. Das bedeutet, dass der Vermögenszuwachs nach der Eheschließung im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden kann.
In einem Ehevertrag hingegen kann zum Beispiel eine Gütertrennung geregelt werden, bei der die Vermögen vollständig voneinander getrennt werden. Auch andere Besitztümer wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können im Ehevertrag mit aufgenommen und individuell geregelt werden.
Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft wird das Güterrecht so modifiziert, dass im Fall der Scheidung Gütertrennung gilt und, sofern die Ehe bis zum Tod eines Ehegatten bestand hat, die erbschaftsteuerlichen Vorteile des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft gelten.
Ein Ehevertrag beim Notar kann ebenfalls Regelungen zum Unterhalt beinhalten. Allerdings gibt es hier einen gesetzlichen Rahmen, der nicht übertreten werden kann. Die Ansprüche für Unterhalt richten sich immer nach dem Einkommen der Ehepartner und dem Lebensstandard während der Ehe.
Ein Notar kann mit Ihnen alle Möglichkeiten durchsprechen und zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten für die Unterhaltsregelungen in einem Ehevertrag bestehen.
Hierbei geht es um die Regelung der Altersvorsorge nach der Ehe. Laut Versorgungsausgleichsgesetz werden nach einer Scheidung während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften zur Hälfte jeweils dem anderen Ehepartner gutgeschrieben. Kümmert sich einer der Ehepartner zum Beispiel um die Kinder und zahlt weniger oder keine Rentenversicherungsbeiträge, wird er durch den Ausgleich nach der Scheidung dafür entschädigt.
Im Ehevertrag können zwar Anpassungen des Versorgungsausgleichs vorgenommen werden, diese müssen jedoch im Falle einer Scheidung vom Familiengericht genehmigt werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Sie sind sich mit Ihrem Ehegatten grundsätzlich über die Scheidung und dessen Folgen einig? Wir beraten Sie gerne, erarbeiten mit Ihnen mögliche Scheidungsfolgen und entwerfen im Anschluss an ein gemeinsames Gespräch mit beiden Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Durch die Beurkundung lassen sich Scheidungsfolgesachen und deren Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren vermeiden.
Um einen Ehevertrag aufzusetzen, benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt, sondern einen Notar, der Sie neutral beraten muss.
Die Kosten für das Aufsetzen eines Ehevertrags bzw. die Gebührensätze eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Beurkundung eines Ehevertrags beim Notar wird mit einer doppelten Gebühr abgerechnet.
Entscheidend für die Kosten ist der Geschäftswert des Ehevertrags. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen der Eheleute zusammen. Schulden werden maximal bis zur Hälfte des maßgeblichen Wertes abgezogen, sodass man das Reinvermögen erhält.
Für die Beurkundung fällt eine Mindestgebühr von 142,80 € (120,00 € netto) an.
So setzten sich die Notarkosten für die Beurkundung eines Ehevertrags zusammen:
145,00€ Gebühr multipliziert mit Faktor 2,0 = Notarkosten (netto) + 19% Umsatzsteuer
Einen Gebührenrechner finden Sie hier: https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner
40.000,00 €
145,00 €
345,10 €
Sie sind auf der Suche nach einem Notar, der für Sie den Ehevertrag aufsetzt oder prüft? Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Dank unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie unabhängig und kompetent. Dabei ist es unser Anliegen, Ihnen bei allen notariellen Belangen zur Seite zu stehen und passende Lösungen für Sie zu finden und umzusetzen.
Das können Sie von uns erwarten:
Natürlich beraten wir Sie auch zu anderen notariellen Themen wie Überlassungsverträgen oder der Patientenverfügung und stehen Ihnen außerdem als Notar im Erbrecht zur Seite. Sie möchten Ihr Unternehmen online gründen? Auch dabei helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser untenstehendes Kontaktformular.
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