Familiengesell­schaft & Familienpool: Schlüssel zur erfolgreichen Vermögens­verwaltung und -nachfolge

Die richtige Verwaltung und Nachfolge des Familienvermögens ist von entscheidender Bedeutung, um den Wohlstand für zukünftige Generationen zu sichern. Eine Familiengesellschaft, auch „Familienpool“ genannt, kann ein effektives Instrument sein, um dieses Ziel zu erreichen.

Was ist eine
Familiengesellschaft?

Eine Familiengesellschaft ist ein Gestaltungsinstrument, welches insbesondere für vermögende, meistens grundbesitzende Familien in Betracht kommt. Aber auch die Bündelung von Aktien- oder Fondsvermögen in einer gesellschaftsrechtlichen Struktur begleiten wir.
Bei der Errichtung einer Familiengesellschaft, durch einen notariellen Gesellschaftsvertrag können die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts individuell genutzt werden. Dies bedarf einer sorgfältigen und maßgeschneiderten Vorbereitung und Beurkundung durch einen Notar, bei dem wir Sie natürlich gerne unterstützen.

Warum ist eine Familiengesellschaft wichtig?

Eine Familiengesellschaft ist aus mehreren Gründen wichtig, vor allem für große Familien oder Familien mit erheblichem Vermögen. Gründe dafür können sein:

In eine Familiengesellschaft kann Familienvermögen, vorzugsweise Immobilien, notariell eingebracht werden. Dabei kommt sowohl Vermögen in Betracht, das bereits mehreren Familienmitgliedern gehört, als auch Vermögen, das etwa die Elterngeneration hält.

Was sind die Vorteile einer Familiengesellschaft?

Essenzieller Vorteil einer Familiengesellschaft ist die Möglichkeit, das Familienvermögen langfristig innerhalb der Familie zu binden. Das Gesellschaftsrecht ermöglicht es, Regelungen zu treffen, welche die Vererbbarkeit von Anteilen an der Gesellschaft betreffen. Insbesondere können im Gesellschaftsvertrag nachfolgeberechtigte Personen bestimmt werden, hier ist oft die Einsetzung von Abkömmlingen gewünscht.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Anteile der Gesellschaft, und mit ihnen das Familienvermögen, nur in gerader Linie an Familienmitglieder weitergegeben werden können. Auch kann die Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen in der gleichen Weise gesteuert werden. Eine Familiengesellschaft ermöglicht Gestaltungen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Die zwischen Familienmitgliedern bestehenden Steuerfreibeträge können durch die Übertragung von exakt bestimmbaren Gesellschaftsanteilen effizient in Anspruch genommen werden.
Bei all dem wird vom Notar durch passende gesellschaftsvertragliche Klauseln sichergestellt, dass die Verwaltung und Führung der Familiengesellschaft je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Familie angepasst ist. Dabei können Geschäftsführer bestimmte Regelungen zur Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr, zum Stimmrecht und zur Gewinnverteilung individuell getroffen werden.

Welche Rechtsform des Familienpools ist sinnvoll?

Der „Familienpool“ wird dabei üblicherweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Beide Gesellschaftsformen ermöglichen die Umsetzung individueller Vertragsgestaltungen. Beide Gesellschaften sind Personengesellschaften, die Gesellschafter stehen also im Mittelpunkt der vertraglichen Regelung.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zeichnet sich dadurch aus, dass alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben. Sie ist als Personengesellschaft mit dem Zweck der Verwaltung des Familienvermögens bzw. des Familiengrundbesitzes kein „Kaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Auch besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Pflicht zur Eintragung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in ein öffentliches Register. 

Das ändert sich ab dem 01.01.2024 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung von Personengesellschaften (MoPeG). Dieses Gesetz führt zu einer Registerpflicht für grundbesitzhaltende Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die Registeranmeldung kann gemeinsam oder unabhängig vom Gesellschaftsvertrag vom Notar vorbereitet und durchgeführt werden.

Die Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet sich von der GbR durch ihre Eintragung in das Handelsregister. Dies hat zur Folge, dass die jeweilige Gesellschafterstellung stets nachvollziehbar und öffentlich einsehbar ist. Ein bedeutender Unterschied der KG zur GbR ist die Haftung der Gesellschafter. Eine KG benötigt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den sogenannten Komplementär. Dies kann auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) sein. Darüber hinaus besteht bei einer KG die Möglichkeit, Familienmitglieder als Kommandisten aufzunehmen. Diese haften beschränkt mit der Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH & Co. KG ist gewerblich geprägt, sodass steuerliches Betriebsvermögen entsteht, dies lässt sich durch die Aufnahme einer natürlichen Person als weiteres Komplementär vermeiden.

Familiengesell­schaft & Familienpool: Bestens beraten mit Steller & Partner

Wir sind erfahrene Berater in der Strukturierung und dauerhaften gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Familiengesellschaften. Mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht, sind wir bestens gerüstet, um Ihre Familie bei jedem Schritt des Prozesses zu unterstützen.

Unsere Beratung beginnt mit einer eingehenden Analyse Ihrer spezifischen Situation und Ziele. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche wirklich zu verstehen. Auf dieser Basis entwickeln wir eine individuell angepasste Lösung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen: Wir entwerfen, beurkunden die Verträge und stimmen diese im Vorfeld mit Ihnen und Ihren steuerlichen und anwaltlichen Beratern ab. Wir kümmern uns auch zukünftig bei notwendig werdenden Änderungen durch Übertragungen (Corporate Housekeeping).

Kosten: Der Verkehrswert des eingebrachten Vermögens wird der notariellen Kostenberechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) als Gegenstandswert zugrunde gelegt. Diese gesetzlichen Gebühren entstehen Ihnen bei der Beurkundung zwingend. Weitere Beratungskosten fallen bei uns nicht an.

Unsere Rechts­anwälte

Dr. Udodi Onyeukwu LL.M.
Rechtsanwalt & Notar
Erhard Steller
Rechtsanwalt & Notar a.D. (bis 2021)
Armin Kossack
Rechtsanwalt
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