Dem NOTAR sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. In Dortmund gibt es aktuell ca. 90 Notare. Der Notar errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. In den umliegenden Städten gibt es ca. folgende Anzahl an NOTARINNEN und NOTAREN:
CASTROP-RAUXEL: 8 NOTARE
WALTROP: 1 NOTAR
LÜNEN: 11 NOTARE
KAMEN: 8 NOTARE
UNNA: 11 NOTARE
SCHWERTE: 5 NOTARE
HERDECKE: 6 NOTARE
WITTEN: 16 NOTARE
BOCHUM: 52 NOTARE
Quelle: notar.de; Stand: 26.03.2020
Der Notar führt den Titel NOTAR. Die Benutzung der Bezeichnung NOTARIAT ist dem Notar nicht gestattet. Der Bundesgerichtshof begründet das in ständiger Rechtsprechung damit, dass der Gesetzgeber in § 2 Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt hat das Notare die Amtsbezeichnung „Notarin“ oder „Notar“ führen. Es sei dem Amtsträger verwehrt eine andere Bezeichnung zu wählen, die ihm besser gefällt.
Die Benutzung des Wortes NOTARIAT stellt eine unerlaubte geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Notare stehen zueinander in einem Wettbewerbsverhältnis. Der Unterlassungsanspruch kann gerichtlich durch Abmahnung und gerichtlichen Antrag auf einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil, dass die Benutzung der Bezeichnung Notariat zukünftig zu unterlassen ist (vgl.: Landgericht Duisburg vom 26.06.2018 zu 22 O 25/18; vgl.: Landgericht Dortmund vom 27.04.2020 zu 10 O 5/20).
Zurück nach oben
© 2023 – Steller & Partner – Datenschutz – Impressum – Cookie Richtlinie